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Rodeansuchen
Durch das Wiener Baumschutzgesetz sind Entfernungen bei Bäumen über 40 cm Stammumfang gemessen in einem Meter Höhe (ausgenommen Obstbäume) nur mit einem Rodebescheid, dh. einer behördlichen Bewilligung der Stadt Wien zur Baumentfernung, zulässig. Für ein korrektes Rodeansuchen erstellen wir eine gutachterliche Stellungnahme mit dem genauen Entfernungsgrund, einen Grundrissplan der Liegenschaft mit Bezeichnung des zu rodenden Baumes und gegebenenfalls einen Vorschlag für eine Ersatzpflanzung. Das Wiener Baumschutzgesetz können Sie hier downloaden. Und hier lesen Sie die detaillierten Richtlinien der Stadt Wien zur Baumentfernung. Sie haben Fragen dazu? Oder möchten nähere Auskünfte zu Ihrem persönlichen Anliegen bzw. eine Kostenschätzung? Dann kontaktieren Sie unseren Experten telefonisch oder via E-Mail für ein kostenloses erstes Beratungsgespräch. Hier geht´s zum Kontaktformular!
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