ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ
der „Grünbau“ JAKEL Gesellschaft m.b.H.
der „Grünbau“ JAKEL Gesellschaft m.b.H.
- Geltung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Informationen (kurz: AGB) sind Grundlage aller gegenwärtigen und künftigen Arbeiten, Lieferungen, Beratungen und sonstigen Leistungen (kurz: Leistungen) der „Grünbau“ JAKEL GmbH und Bestandteil jedes mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages. Diese AGB können jederzeit in der geltenden Fassung auf der Website jakel.at abgerufen werden. Diese AGB gelten ausschließlich und daher unter Ausschluss jedweder anderer (Allgemeiner) Geschäftsbedingungen.
- Diesen AGB widersprechende Erklärungen und/oder Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, außer sie werden von „Grünbau“ JAKEL GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt. Bloßes Schweigen von „Grünbau“ JAKEL GmbH auf solche Erklärungen und Vertragsbedingungen bewirkt nicht deren Annahme. Bestätigungs-/Schreiben des Auftraggebers führen zu keiner Antwortpflicht der „Grünbau“ JAKEL GmbH oder daraus abgeleiteter Vertragsänderungen und folglich auch nicht zu deren Annahme.
- Insoweit diese AGB und der Auftrag (Angebot und Annahme, Auftragserteilung, Auftragsbestätigung) keine oder keine abweichende Bestimmung enthält, gelten die Bestimmungen des Abschnitts 5 Vertragsbestimmungen für Leistungen der Gartengestaltung und des Landschaftsbaus der ÖNORM B 2241 Gartengestaltung und Landschaftsbau in der jeweils zuletzt ausgegebenen Fassung. Die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 und der ÖNORM B 2118 werden jedoch nicht Vertragsbestandteil.
- In zeitlicher Hinsicht gelten diese AGB, bis geänderte AGB von „Grünbau“ JAKEL GmbH in Kraft treten. Der Auftraggeber erteilt vorab seine Zustimmung, dass „Grünbau“ JAKEL GmbH Änderungen und Aktualisierungen an den AGB vornimmt, die keine wesentliche Änderung des wirtschaftlichen Gehalts und des Vertragszwecks bewirken. Solche geänderten und aktualisierten AGB werden auf der Website von „Grünbau“ JAKEL GmbH zum jederzeitigen Abruf bereitgehalten und Vertragsinhalt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Bereithaltung zum Abruf schriftlich widerspricht.
- Auftraggeber im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, Verbraucher wie Unternehmer, die mit „Grünbau“ JAKEL GmbH in ein vertragliches Verhältnis tritt. Diese AGB gelten auch wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist, soweit sie nicht zwingenden Regeln des Verbraucherschutzes widersprechen.
- Kursiv gedruckte Bestimmungen in diesen AGB gelten nur für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und für Verträge zwischen „Grünbau“ JAKEL GmbH als Unternehmer und Auftraggebern, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind. Sie gelten jedoch nicht für Auftraggeber, die Unternehmer sind.
- Angebot, Preis, Planung und Ausführung betreffende Umstände sowie Informations- und Mitteilungspflichten und Haftung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich „Grünbau“ JAKEL GmbH alle Umstände, die für die Angebotserstellung, Preisberechnung, Planung, Vorbereitung und Ausführung der Leistungen von Bedeutung sind, sowohl vor Erstellung des Angebots bzw. Kostenvoranschlags als auch vor Planungs- und Ausführungsbeginn der „Grünbau“ JAKEL GmbH mitzuteilen, insbesondere:
- Erschwernisse oder Einschränkungen, z.B. bei einmaliger oberflächlicher Besichtigung nicht erkennbare besondere Baugrundverhältnisse (einschließlich wasserführender Bodenschichten), Kontaminierung, Verdachtsflächen, Altlasten, Abfallablagerungen, Hangrutschung, Denkmalschutz an Baulichkeiten (einschließlich Bodendenkmäler),
- Erschwernisse oder Einschränkungen durch ober- und unterirdische Anlagen, Einbauten, Leitungen und Verrohrungen für Strom, Gas, Wasser und Abwasser, Sickergruben, Senkgruben, Tanks und sonstige Behältnisse,
- Bescheide und/oder Aufträge der Baumschutzbehörde, der Forstbehörde, der Baubehörde, der Gewerbebehörde, der Wasserrechtsbehörde, der Naturschutzbehörde, der Landschaftsschutzbehörde, insbesondere auch Baubewilligungen, Bauanzeigen, Abbruch- und Instandsetzungsaufträge, Rodungsbewilligungen, Wasserrechtliche Bewilligungen, Bewilligungen für Geländeveränderungen,
- Erschwernisse oder Einschränkungen durch Schädlingsbefall, Wassereintritt, Windbruch, Schneebruch,
- Zu beachtende Eigentumsrechte, Bestandrechte und sonstige Nutzungsrechte des Auftraggebers sowie Dritter an Grundflächen, Baulichkeiten, Anlagen, Einbauten, Leitungen, Verrohrungen und Behältnissen,
- Schaffung und Änderung von Bauplätzen und Baulosen, Grundabtretungen sowie Feststellung, Kennzeichnung und Änderung von Grundgrenzen,
- Erschwernisse oder Einschränkungen durch verkehrsbedingte Arbeitsbehinderungen, fehlende Zugangs-, Zufahrts-, Park-, Lagerungs-, Gerüstaufstellungs- und Aufzugsmöglichkeiten, fehlende für „Grünbau“ JAKEL GmbH unentgeltliche Bezugsmöglichkeit von Wasser, Strom und Gas,
- Bauabläufe, Ausführungszeiträume und/oder Terminfestlegungen durch andere Professionisten, durch die Bauaufsicht und/oder durch Behörden und/oder Prüforgane oder durch den Auftraggeber selbst, insbesondere zur Planung und Ausführung für andere Gewerke,
- Erschwernisse oder Einschränkungen durch Unterbrechungen der Ausführung und Leistungserbringung, insbesondere auch während des Winters, außerhalb der Vegetationsperiode oder aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse.
Teilt der Auftraggeber der „Grünbau“ JAKEL GmbH solche bedeutenden Umstände vor Erstellen des Angebots oder Kostenvoranschlages nicht ausdrücklich und schriftlich mit, gilt als vereinbart, dass:
- besondere Umstände, die die Angebotserstellung, Preisberechnung, Planung, Vorbereitung, Ausführung und Leistungserbringung betreffen, insbesondere sich auf die Ausführung und Leistungserbringung auswirkende Erschwernisse und Einschränkungen, wie sie in vorstehenden Spiegelpunkten beschrieben sind, nicht vorliegen sowie
- alle zur Angebotserstellung, Preisberechnung, Planung, Vorbereitung, Ausführung und Leistungserbringung erforderlichen oder dafür vorausgesetzten Baubewilligungen, Bauanzeigen, Rodungsbewilligungen, Wasserrechtlichen Bewilligungen, Bewilligungen für Geländeveränderungen und sonstigen behördlichen Bewilligungen bzw. diese ersetzenden Einreichungen bei der Behörde (z.B. Bauanzeige ohne Untersagungsbescheid) vorliegen.
- Dementsprechend geht „Grünbau“ JAKEL GmbH bei der Angebotserstellung, Preisberechnung, Entgeltvereinbarung, Planung, Vorbereitung, Ausführung und Leistungserbringung vom Nichtvorliegen solcher Umstände (obige lit. a) bzw. vom Vorliegen der Einreichungen und Bewilligungen (obige lit. b) aus. Teilt der Auftraggeber derartige Umstände bzw. das Nichtvorliegen von Einreichungen und Bewilligungen „Grünbau“ JAKEL GmbH nicht ausdrücklich und schriftlich mit, werden diese Umstände aber später erkennbar oder treten diese erst später ein kommt das Nichtvorliegen von Einreichungen und Bewilligungen erst später hervor, ist „Grünbau“ JAKEL GmbH nach freier Wahl entweder zur angemessenen Anpassung des Entgelts und/oder Verlängerung der Dauer der Ausführung und Leistungserbringung oder zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Der Auftraggeber bestätigt, dass die Umstände in obigem Punkt 2.1. für den Fall einer Entgeltanpassung als maßgebende Umstände ausreichend umschrieben und sachlich gerechtfertigt sind und ihr Eintritt nicht vom Willen der „Grünbau“ JAKEL GmbH abhängt.
- Die Verantwortung für das Nichtvorliegen solcher Umstände (obiger Punkt 2.2. lit. a) sowie das Vorliegen aller erforderlichen Einreichungen und Bewilligungen (obiger Punkt 2.2. lit. b) trägt ausschließlich der Auftraggeber und dieser hält „Grünbau“ JAKEL GmbH diesbezüglich schad- und klaglos.
2.4. Der Auftraggeber haftet außerdem für Schäden infolge unterbliebener, unrichtiger und/oder unvollständiger Informationen im Sinne des obigen Punktes 2.1. an „Grünbau“ JAKEL GmbH, insbesondere über Baugrundverhältnisse (einschließlich wasserführender Bodenschichten), Verdachtsflächen, Altlasten, Abfallablagerungen, Hangrutschung, Denkmalschutz an Baulichkeiten (einschließlich Bodendenkmäler), ober- und unterirdische Anlagen, Einbauten, Leitungen und Verrohrungen für Strom, Gas, Wasser und Abwasser, Sickergruben, Senkgruben, Tanks und sonstige Behältnisse, sowie Eigentums-, Bestand- und Nutzungsverhältnisse und Grundgrenzen.
- Angebote und Kostenvoranschläge von „Grünbau“ JAKEL GmbH
- Angebote und Kostenvoranschläge der „Grünbau“ JAKEL GmbH sind stets freibleibend (ohne Obligo) und unverbindlich.
- In Katalogen, Prospekten, sonstigen Unterlagen sowie auf der Website der „Grünbau“ JAKEL GmbH enthaltene Abbildungen, Pläne und Zeichnungen sind beispielhaft oder schematisch, als solche nicht verbindlich und definieren insbesondere nicht Art und Umfang der Leistungen.
- Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Plan- und Ausführungsänderungen sowie technische Verbesserungen gegenüber den angebotenen und vereinbarten Leistungen bleiben „Grünbau“ JAKEL GmbH vorbehalten und gelten mit Übergabe bzw. Abnahme der Leistungen als vom Auftraggeber genehmigt.
- Vertragsabschluss, Vertragsinhalt, Vertretungsbefugnisse, zusätzliche Leistungen
- Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit Bestätigung der Auftragserteilung durch „Grünbau“ JAKEL GmbH zustande. Abweichungen vom Angebot bzw. Kostenvoranschlag gelten nur, wenn sie von „Grünbau“ JAKEL GmbH in der Auftragserteilung oder sonst schriftlich bestätigt sind.
- Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber kann nur den gesamten Leistungsumfang gemäß Angebot oder Kostenvoranschlag der „Grünbau“ JAKEL GmbH und nicht nur Teile davon umfassen.
- „Grünbau“ JAKEL GmbH ist berechtigt, die Auftragserteilung des Auftraggebers auch mündlich oder durch Ausführung bzw. Leistungserbringung anzunehmen. Auch in diesem Fall gelten Abweichungen vom Angebot bzw. Kostenvoranschlag nur dann, wenn sie „Grünbau“ JAKEL GmbH schriftlich bestätigt.
- Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber bzw. Vertreter des Auftraggebers seine Vertretungsbefugnis mit Rechtswirkung für den Auftraggeber zu handeln, ihn zu vertreten, den Auftrag zu erteilen, den Vertragsinhalt zu bestimmen und diesen zu ändern sowie auftrags- bzw. vertragsrelevante Erklärungen mit Wirkung für den Auftraggeber abzugeben und zu empfangen.
- Zur Vertretung der „Grünbau“ JAKEL GmbH zur Bestätigung der Auftragserteilung, zum Vertragsabschluss, zur Vertragsänderung sowie zur Abgabe den Vertrag ändernder und/oder auflösender Erklärungen sind nur Geschäftsführer, Prokuristen sowie – mit entsprechend umfassender Vollmacht – Handels- und Einzelbevollmächtigte berechtigt. Dasselbe gilt für den Empfang der Auftragserteilung, einer Vertragsänderung und/oder Vertragsauflösung.
- Der Leistungsgegenstand, die Arbeiten, Lieferungen, Beratungen und sonstigen Leistungen sowie sonstige immaterielle Rechte Vertragsinhalte werden durch das Angebot und die von „Grünbau“ JAKEL GmbH bestätigte Auftragserteilung abschließend festgelegt.
Ausdrücklich nicht Vertragsinhalt sind urheberrechtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie Nutzungsbewilligungen an sämtlichen technischen, gestalterisch-kreativen, kalkulatorischen, geschäftlichen sowie sonstigen Unterlagen, Skizzen, Planungen, Berechnungen usw. von „Grünbau“ JAKEL GmbH sowie sonstigen immateriellen Rechte.
- Werden über den vereinbarten Vertragsinhalt hinaus zusätzliche Leistungen zur Erreichung des Vertragszwecks als zweckmäßig und unbedingt erforderlich erkennbar, wird „Grünbau“ JAKEL GmbH dem Auftraggeber dieses Erfordernis mitteilen.
Der Erbringung zusätzlich erforderlicher Leistungen, deren Wert 15 % des in der Auftragserteilung bestätigten Gesamtentgelts nicht übersteigt und die daher nur zu einer geringfügigen Entgelterhöhung führen, kann der Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen ab Erhalt der Mitteilung über das vorstehende Erfordernis widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber nicht, kann „Grünbau“ JAKEL GmbH die zusätzlichen Leistungen sogleich erbringen und gemeinsam mit den (ursprünglich) vereinbarten Leistungen an den Auftraggeber verrechnen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt diese Widerspruchsfrist 14 Kalendertage.
- Für zusätzliche Leistungen, deren Wert die vorstehende Geringfügigkeitsgrenze von 15 % des in der Auftragserteilung von „Grünbau“ JAKEL GmbH bestätigten Gesamtentgelts übersteigt, legt „Grünbau“ JAKEL GmbH ein Nachtragsangebot an den Auftraggeber.
Erteilt der Auftraggeber gemäß diesem Nachtragsangebot keinen Auftrag oder widerspricht er der Ausführung der im Nachtragsangebot enthaltenen zusätzlichen Leistungen, ist „Grünbau“ JAKEL GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Tritt „Grünbau“ JAKEL GmbH vom Vertrag zurück, ist der Auftraggeber verpflichtet, „Grünbau“ JAKEL GmbH jenes Entgelt zu bezahlen, das den bis zum Rücktritt von „Grünbau“ JAKEL GmbH erbrachten Leistungen entspricht, höchstens jedoch das in der Auftragserteilung bestätigte Gesamtentgelt.
4.9. Erbringt „Grünbau“ JAKEL GmbH Leistungen nach tatsächlichem Ausmaß (Stückanzahl, Längen, Breiten, Tiefen, Höhen, Flächen, Kubaturen), dient das tatsächliche Ausmaß als Grundlage der Entgeltverrechnung an den Auftraggeber und vorstehende Punkte 4.7. und 4.8. sind darauf nicht anzuwenden. Gemäß dem tatsächlichen Ausmaß verrechnet „Grünbau“ JAKEL GmbH ein höheres oder ein niedrigeres Entgelt als es dem im Angebot angenommenen Ausmaß entspricht. Der Auftraggeber bestätigt, dass diese Grundlagen für die Entgeltanpassung ausreichend umschrieben und sachlich gerechtfertigt sind und nicht vom Willen der „Grünbau“ JAKEL GmbH abhängen.
- Informationen für Verbraucher zum gesetzlichen Rücktrittsrecht und Widerrufsrecht
- Sind Sie Verbraucher und haben Sie den Auftrag als Fernabsatzvertrag (Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln) oder durch Vertragsabschluss außerhalb von Geschäftsräumen (Außer-Geschäftsraum-Vertrag) – ohne vorangehend getrennte und persönliche Verhandlung bzw. persönliche individuelle Besprechung von zu vereinbarendem Leistungsumfang und Zeitplan – erteilt, können Sie binnen 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
- Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
- Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns („Grünbau“ JAKEL GmbH) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das angehängte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Allenfalls bereits gelieferte Waren holen wir ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
- Sie haben allerdings kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Arbeiten, zu denen Sie „Grünbau“ JAKEL GmbH ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat, weiters bei Lieferungen, die „Grünbau“ JAKEL GmbH nach Auftraggeberspezifikationen angefertigt hat oder die auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind sowie bei Lieferungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit Grund und Boden, Stoffen, Gebäuden, Bauteilen, Anlagen, Einbauten oder sonstigen Sachen verbunden und/oder vermischt wurden. Weiters haben Sie insbesondere kein Rücktrittsrecht, wenn der Vertragsabschluss im Fernabsatz (z.B. über E-Mail/Fax/Telefon) erfolgt und eine getrennte und persönliche Verhandlung bzw. persönliche individuelle Besprechung vom zu vereinbarenden Leistungsumfang und Zeitplan vorangegangen ist.
- Ausführung und Leistungserbringung sowie Bereitstellungen des Auftraggebers
- Allgemeine Bestimmungen
- „Grünbau“ JAKEL GmbH bleibt es vorbehalten, die Ausführung und Leistungserbringung ganz oder teilweise an Subauftragnehmer zu vergeben. Der zwischen „Grünbau“ JAKEL GmbH und dem Auftraggeber vereinbarte Vertragsinhalt wird davon nicht berührt.
- Allgemeine Bestimmungen
- Vereinbarte Ausführungsfristen und -termine gelten als Richtwerte. Mangels ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung begründen Ausführungsfristen und –termine keine Fixgeschäfte und keine Fixtermine.
- Die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere die zur Ausführung und Leistungserbringung erforderlichen Bewilligungen, behördlichen Genehmigungen, Benützungsrechte an Grundflächen und Baulichkeiten, Verlegungen, Änderungen, Stilllegungen und/oder Unterbrechungen von Leitungsanlagen sind vom Auftraggeber und auf dessen Kosten und Risiko zu erwirken.
Die für die Ausführung und Leistungserbringung erforderlichen und nach dem Vertragsinhalt nicht ausdrücklich von „Grünbau“ JAKEL GmbH bereitzustellenden Unterlagen, insbesondere Pläne, Zeichnungen, Muster, Berechnungen, Gutachten, Grenzfeststellungen, Vermessungspläne, technische Beschreibungen, Bewilligungen, behördliche Genehmigungen und Nachweise für Nutzungsrechte an Grundflächen und Baulichkeiten, sind „Grünbau“ JAKEL GmbH so rechtzeitig zu vergeben, dass diese vor Beginn der Ausführung und Leistungserbringung geprüft und die notwendigen Vorbereitungen und Bereitstellungen von Arbeitskräften und Materialien getroffen werden können. Diese Unterlagen gehen unbeschadet von Urheber- und Leistungsschutzrechten in das Eigentum von „Grünbau“ JAKEL GmbH über, wenn sich der Auftraggeber dieses bei Übergabe nicht ausdrücklich vorbehält.
Die vorstehenden Pflichten gelten unbeschadet der im obigen Punkt 2.1. vereinbarten Informations- und Mitteilungspflichten des Auftraggebers gemäß zu Gunsten „Grünbau“ JAKEL GmbH.
- „Grünbau“ JAKEL GmbH ist erst nach Erfüllung bzw. Schaffung aller Voraussetzungen, insbesondere auch der Erfüllung aller vom Auftraggeber zu erteilenden Informationen und vorzunehmenden Bereitstellungen zur Ausführung und Leistungserbringung verpflichtet.
- Ausführungsfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss oder gegebenenfalls erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen gemäß Punkten 5.4., 6.1.3. und 6.1.4., wobei der spätere dieser Zeitpunkte maßgeblich ist.
- Nachträgliche Vertragsänderungen unterbrechen den Lauf vereinbarter Ausführungsfristen, die mangels einer erneuten oder geänderten Vereinbarung im Rahmen des geänderten Vertrages neu zu laufen beginnen.
- Für von Witterungsverhältnissen bzw. Vegetationsperioden abhängige Leistungen verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen und -termine in dem Ausmaß, wie die Witterungsverhältnisse bzw. Vegetationsperioden die Arbeiten verzögern oder unmöglich machen.
Höhere Gewalt oder bei „Grünbau“ JAKEL GmbH, dessen Lieferanten oder Subauftragnehmern eintretende Betriebsstörungen, die „Grünbau“ JAKEL GmbH ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, verlängern Termine und Fristen um die Dauer des durch diese Umstände bedingten Aufschubs der Leistungserbringung. Ein Leistungsaufschub von mehr als sechs Monaten berechtigt den Auftraggeber zum Rücktritt, verpflichtet ihn jedoch zur Zahlung aller bis dahin von „Grünbau“ JAKEL GmbH erbrachten Leistungen.
- Erwirkt „Grünbau“ JAKEL GmbH auf Verlangen des Auftraggebers zur Ausführung und Leistungserbringung erforderliche Bewilligungen, behördliche Genehmigungen, Nutzungsrechte an Grundflächen und Baulichkeiten, Pläne, Zeichnungen, Muster, Berechnungen, Gutachten, technische Beschreibungen, Grenzfeststellungen, Vermessungsarbeiten, Vermessungspläne und/oder sonstige bauliche, technische und/oder rechtliche Voraussetzungen für den Auftraggeber, trägt dieser die hierfür anfallenden Kosten, Gebühren und Honorare sowie das Entgelt für den „Grünbau“ JAKEL GmbH dadurch entstehenden Arbeitsaufwand.
Mangels anderslautender Vereinbarung in der bestätigten Auftragserteilung wird dieses Entgelt zusätzlich zu dem in der Auftragserteilung bestätigten Gesamtentgelt zum Stundensatz für Beratung und Planung gemäß der diesen AGB angeschlossenen Preisliste an den Auftraggeber verrechnet.
- Erschwernisse, Störungen, Unterbrechungen und Verzögerungen der Ausführung und/oder Leistungserbringung durch die in obigem Punkt 2.1. beschriebenen Umstände oder diesen gleichwertige Umstände, durch unrichtige oder unvollständige Angaben und Informationen des Auftraggebers oder seiner Beauftragten (Planverfasser, Architekten, Bauaufsicht, Professionisten, u.a.), von diesen oder vom Auftraggeber selbst getroffenen Anordnungen und/oder verlangten Änderungen der Ausführung und/oder Leistungserbringung, verzögerte oder verspätete Auftragserteilung (insbesondere im Hinblick auf Vegetationsperioden und jahreszeitbedingte Witterungsverhältnisse), aufgrund von Eigenschaften des Baugrundes und des Bodens, dort bestehender oberirdischer und unterirdischer Baulichkeiten, Leitungen und Anlagen, durch vom Auftraggeber beigestellte Materialien, Geräte und/oder Werkzeuge, durch Niederschläge, besondere Witterungsverhältnisse, Naturereignisse, Streiks, Staus, Verordnungen und Bescheide von Behörden, durch Gerichtsentscheidungen (wenn „Grünbau“ JAKEL GmbH nicht Verfahrenspartei ist) sowie durch Tätigkeiten, Unterlassungen oder sonstiges Verhalten dritter Personen (andere Gewerbetreibende, Miteigentümer, Servitutsberechtigte, Bestandnehmer, Eigentümer von Nachbargrundstücken, u.a.) sind nicht der Sphäre von „Grünbau“ JAKEL GmbH zuzuordnen und nicht von „Grünbau“ JAKEL GmbH zu vertreten.
In diesen Fällen hat „Grünbau“ JAKEL GmbH Anspruch auf angemessene Verlängerung (allenfalls) vereinbarter Ausführungsfristen und -termine sowie Anpassung des Entgelts zur Abgeltung des „Grünbau“ JAKEL GmbH durch derartige Umstände entstehenden Mehraufwands und allenfalls infolge derartiger Umstände zusätzlich zu erbringender oder zu ändernder Leistungen.
Sofern sich dieses Entgelt aufgrund des Angebots bzw. Kostenvoranschlags und der von „Grünbau“ JAKEL GmbH bestätigten Auftragserteilung betraglich nicht bestimmt ist, erfolgt die Entgeltberechnung nach Aufwand für Material und Arbeitszeit, wobei letztere gemäß der diesen AGB angeschlossenen Preisliste an den Auftraggeber verrechnet wird.
- Tritt „Grünbau“ JAKEL GmbH aus einem sachlichen Grund gemäß obigen Punkten 2.1. und 2.2. vom Vertrag zurück, ist der Auftraggeber zur Zahlung des Entgelts für die von „Grünbau“ JAKEL GmbH bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen verpflichtet. Ist das dafür zu bezahlende Entgelt betraglich nicht anders bestimmbar, ist jener Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vereinbarten Gesamtentgelt verhältnismäßig den von „Grünbau“ JAKEL GmbH bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
- Beratung und Planung
6.2.1 Auf der Grundlage der vom Auftraggeber erteilten Informationen und bereitgestellten Unterlagen (obiger Punkt 6.1.3.) erbringt „Grünbau“ JAKEL GmbH Beratung und Planerstellung.
Die bestätigte Auftragserteilung für Beratung und/oder Planerstellung begründet keine Verpflichtung von „Grünbau“ JAKEL GmbH zur Ausführung oder sonst über Beratung und/oder Planung hinausgehenden Leistungserbringung.
Die Erstberatung im Ausmaß bis zu einer Stunde erbringt „Grünbau“ JAKEL GmbH unentgeltlich, darüberhinausgehende Beratungsleistungen zum Stundensatz für Beratung und Planung gemäß der diesen AGB angeschlossenen Preisliste. Planungsleistungen werden zu diesem Stundensatz verrechnet.
6.2.2. „Grünbau“ JAKEL GmbH erteilt dem Auftraggeber die Werknutzungsbewilligung zur Vervielfältigung der von „Grünbau“ JAKEL GmbH erstellten Pläne zum ausschließlichen Zweck der Ausführung der darin enthaltenen Darstellungen für Gartengestaltung, Landschaftsbau, Schwimmteichbau, Fassadenbegrünung, Dachbegrünung oder sonstigen Bauleistung. Diese Werknutzungsbewilligung geht auf den Auftraggeber erst mit Zahlung des für die Pläne vereinbarten Entgelts über, demnach im Fall der getrennten Beauftragung der Planerstellung (ohne nachfolgende Bauleistungen) mit dem Zeitpunkt der Zahlung des Entgelts für die Planerstellung, ansonsten mit dem Zeitpunkt der Zahlung des für die Planerstellung und nachfolgende Ausführung und sonstige Leistungserbringung vereinbarten Gesamtentgelts.
Der Auftraggeber ist zur Übertragung dieser Werknutzungsbewilligung und sonstiger Rechte an Beratungs- und Planungsleistungen der „Grünbau“ JAKEL GmbH nur unter der Voraussetzung deren vorher erteilter schriftlicher Zustimmung berechtigt.
Die dem Auftraggeber von „Grünbau“ JAKEL GmbH erteilte Werknutzungsbewilligung, beschränkt auf das Vervielfältigungsrecht, umfasst nur die einmalige Ausführung der im Plan enthaltenen Darstellungen für Gartengestaltung, Landschaftsbau, Schwimmteichbau, Fassadenbegrünung, Dachbegrünung oder sonstigen Bauleistung und/oder Bepflanzung.
Von dieser Werknutzungsbewilligung nicht umfasst sind das Verbreitungsrecht, das Vermieten und Verleihen, das Folgerecht, das Senderecht, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Zurverfügungsstellungsrecht und das Bearbeitungsrecht.
6.3. Bauleistungen und Bepflanzungen
6.3.1. Der Auftraggeber gewährleistet die ungehinderte und ausreichend dimensionierte Zugangs-, Zufahrts-, Park-, Lagerungs-, Gerüstaufstellung- und Transportaufzugsmöglichkeit und stellt (daher bauseits) Wasser, Strom, und sonst benötigte Energie zur Ausführung und Leistungserbringung rechtzeitig und auf eigene Kosten bei. Insbesondere ist die Zufahrt zum Ausführungsort (Baustelle) mit Transport- und Baufahrzeugen wie Bagger, Bobcat, Dumper, Pritschenwagen, Kränen, LKW, Kompressoren, Transportgeräten, usw. das Abstellen bzw. Aufstellen vor, während und unmittelbar nach der Ausführung bzw. Leistungserbringung (zumindest auch noch einen Werktag danach) sowie die dafür notwendigen Benützungsrechte an Grundflächen und Baulichkeiten (einschließlich der notwendigen Benützung benachbarter Grundflächen und/oder Baulichkeiten) vom Auftraggeber zu gewährleisten.
6.3.2. Kann die Bauleistung bzw. Bepflanzung an dem mit „Grünbau“ JAKEL GmbH vereinbarten Termin aus beim Auftraggeber liegenden Gründen nicht erfolgen, hat er dies unter Einhaltung einer angemessenen Frist vor der Erbringung der Bauleistung bzw. Bepflanzung, mindestens jedoch 4 Werktage vorher anzuzeigen. Andernfalls hat er die Kosten für Beladung, Transport, Abstellen und Arbeitskräfte bzw. deren Stehzeiten zu tragen. Dasselbe gilt bei vom Kunden verursachten Unterbrechungen der Bauleistung bzw. Bepflanzung und Stehzeiten.
6.4. Lieferungen
- Die Zufahrt zum Ort der Lieferung mit Transportfahrzeugen, die Aufstellungsflächen für Transportaufzüge und -geräte sowie ein allenfalls notwendiges Benützungsrecht an Grundflächen und Baulichkeiten (z.B. Betreten und Befahren benachbarter Grundstücke) sind vom Auftraggeber zu gewährleisten.
- Jede Lieferung ist in die sie zusammensetzenden Komponenten teilbar.
- Kann der Auftraggeber die Lieferung am vereinbarten Termin nicht annehmen oder die Lieferung sonst aus beim Auftraggeber liegenden Gründen nicht erfolgen, hat er dies unter Einhaltung einer angemessenen Frist vor der Lieferung, mindestens jedoch 4 Werktage vorher anzuzeigen. Andernfalls hat er die Kosten für Beladung, Transport, Rücktransport, Lagerung, Abstellen und Arbeitskräfte bzw. deren Stehzeiten zu tragen.
6.5. Anwuchs-, Entwicklungs- und Erhaltungspflege sowie sonstige Pflegemaßnahmen
- Maßnahmen der Anwuchspflege und daher Pflegemaßnahmen im Zeitraum zwischen Aussaat bzw. Pflanzung einerseits und Abnahme (Übernahme) andererseits erbringt „Grünbau“ JAKEL GmbH nur in dem in der Auftragserteilung ausdrücklich bestätigten Umfang. Darüberhinausgehende Pflegemaßnahmen sind Zusatzleistungen und werden von „Grünbau“‘ JAKEL GmbH nur gegen Verrechnung zusätzlichen Entgelts erbracht.
- Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass zur Sicherstellung des Anwuchses und der Entwicklung von Pflanzen eine Anwuchspflege, eine Entwicklungspflege und eine Erhaltungspflege erforderlich ist. Über die gemäß vorstehendem Punkt 6.5.1. in der Auftragserteilung ausdrücklich bestätigte Anwuchspflege hinausgehende Pflegemaßnahmen erbringt „Grünbau“ JAKEL GmbH nur aufgrund eines gesonderten (zusätzlichen) Auftrags und gegen zusätzliches Entgelt.
- Für die Ausführung von Pflegemaßnahmen gilt die ÖNORM L 1120 Gartengestaltung und Landschaftsbau – Pflegearbeiten. Für die Ausführung der Baumpflege gilt die ÖNORM L 1122 Baumpflege und Baumkontrolle.
- Vertretungsbefugnisse bei Ausführung und Leistung sowie Übergabe bzw. Abnahme
- Projektleiter, Facharbeiter und Monteure der „Grünbau“ JAKEL GmbH sind nur zur Abgabe und zum Empfang von Erklärungen betreffend die unmittelbare Ausführung und Leistungserbringung berechtigt sowie zur Durchführung der Übergabe zw. Abnahme und Unterfertigung des Abnahmeprotokolls berechtigt. Andere von „Grünbau“ JAKEL GmbH beschäftigte oder beauftragte Personen haben jedoch keine Befugnis zur Abgabe oder zum Empfang von Erklärungen mit Wirkung für „Grünbau“ JAKEL GmbH.
- Erfüllungsort
- Erfüllungsort für Bauleistungen, Bepflanzungen, Lieferungen sowie Pflegeleistungen ist der Ausführungsort (Baustelle).
- Erfüllungsort für Beratung und Planerstellung sowie sonstige Leistungen sind die Geschäftsräume von „Grünbau“ JAKEL GmbH am Standort 2232 Deutsch Wagram.
- Abnahme bzw. Übernahme, Übernahmeverzug und Gefahrenübergang
- Nach Ausführung bzw. Leistungserbringung, allenfalls auch eines abgrenzbaren Teils der Ausführung bzw. Leistungserbringung, erfolgt durch „Grünbau“ JAKEL GmbH die Anzeige der (Teil-)Fertigstellung mittels Erklärung und/oder durch Übermittlung der Schluss- oder Teilrechnung an den Auftraggeber. „Grünbau“ JAKEL GmbH kann derart jederzeit eine Teilabnahme erbrachten Leistungen verlangen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme bzw. Abnahme und damit zur (Teil-)Übernahme erbrachter Leistungen verpflichtet.
- Der Auftraggeber hat binnen 8 Kalendertagen ab Erhalt der Anzeige oder der Schluss- oder Teilrechnung bei sonstigem Verfall das Recht, eine gemeinsame Abnahmebesichtigung zu verlangen, in deren Rahmen er gegenüber „Grünbau“ JAKEL GmbH die vereinbarungsgemäße (Teil-)Fertigstellung der Ausführung bzw. Leistungserbringung zu bestätigen hat. Verzichtet der Auftraggeber auf eine Abnahmebesichtigung, fordert er eine solche nicht oder unterbleibt eine solche aus sonstigen beim Auftraggeber liegenden Gründen, gilt die von „Grünbau“ JAKEL GmbH erbrachte Leistung einvernehmlich mit dem Tag der (Teil-) Fertigstellungsanzeige oder der Übermittlung der Schluss- oder Teilrechnung als abgenommen bzw. teilabgenommen.
Eine förmliche Übernahme und/oder eine Schlussfeststellung findet nicht statt.
- Hat „Grünbau“ JAKEL GmbH Teile der Leistungen bereits auftragsgemäß fertiggestellt und hat der Auftraggeber begonnen diese Teile der Leistung bestimmungsgemäß zu benützen, gilt diese Benützung als (Teil-)Abnahme (Übernahme). Dies auch dann, wenn „Grünbau“ JAKEL GmbH noch keine Anzeige der (Teil-)Fertigstellung erklärt, keine Rechnung übermittelt oder noch keine Abnahmebesichtigung stattgefunden hat.
- Für die Übernahme von Pflanzenlieferungen und Pflanzenarbeiten, von Rasenherstellungen und von Sicherungsbauweisen gelten die Übernahmekriterien gemäß den Punkten 5.8.3 bis 5.8.5 der ÖNORM B 2241 Gartengestaltung und Landschaftsbau und für die Übernahme von Pflegearbeiten Punkt 5.8.6 dieser ÖNORM.
- Mit dem in vorstehenden Punkten geregelten Zeitpunkt der Abnahme bzw. Teilabnahme bzw. (Teil-)Übernahme geht die Gefahr für den Untergang, die Beschädigung und jede Verschlechterung der erbrachten Leistung auf den Auftraggeber über.
- Der Auftraggeber kann die Abnahme (Übernahme) nur aus den im Punkt 5.8.8 der ÖNORM B2241 Gartengestaltung und Landschaftsbau genannten Gründen oder dann verweigern, wenn die von „Grünbau“ JAKEL GmbH erbrachte Leistung vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich angezeigte und nachvollziehbar beschriebene Mängel aufweist, die die vereinbarte Benützung der erbrachten Leistung unmöglich machen oder wesentlich beeinträchtigen. Solche Gründe liegen jedoch nicht vor, wenn der Auftraggeber bereits mit der Benützung oder dem Gebrauch der von „Grünbau“ JAKEL GmbH erbrachten Leistung begonnen hat.
Hat „Grünbau“ JAKEL GmbH die Leistung auftragsgemäß erbracht, die (Teil)Fertigstellung angezeigt oder die Schluss- oder Teilrechnung übermittelt und liegen die vorgenannten Gründe für die Verweigerung der Übernahme bzw. Abnahme nicht vor, gilt diese – auch ohne Anwesenheit des Auftraggebers – als erfolgt und es tritt – außer im Fall begonnener Benützung bzw. begonnenen Gebrauchs durch den Auftraggeber – Annahmeverzug seitens des Auftraggebers (Übernahme-/Abnahmeverzug) ein.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er die Übernahme bzw. Abnahme nur dann nicht verweigern, wenn nur geringfügige die Benützung bzw. den Gebrauch der von „Grünbau“ JAKEL GmbH erbrachten Leistung nicht beeinträchtigende oder nur solche Mängel vorliegen, die die Voraussetzungen für die Verweigerung der Übernahme gemäß Punkt 5.8.8 der ÖNORM B 2241 Gartengestaltung und Landschaftsbau nicht erfüllen.
- Erkennbare Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt der (Teil)Fertigstellungsanzeige oder der Schluss- oder Teilrechnung und – im Fall einer vom Auftraggeber verlangten – Abnahmebesichtigung während dieser mit nachvollziehbarer Beschreibung der Art und des Umfangs dieser Mängel bei „Grünbau“ JAKEL GmbH schriftlich zu rügen. Ansonsten gelten die von „Grünbau“ JAKEL GmbH erbrachten Leistungen als auftragsgemäß und mangelfrei übernommen.
- Veränderungen sowie Benützungs- und Gebrauchseinschränkungen der von „Grünbau“ JAKEL erbrachten Leistung infolge von Witterungseinflüssen, Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter, seitens des Auftraggebers unterlassener oder verspätet durchgeführter Pflegemaßnahmen, mangelhafter Bewässerung, Düngung und/oder Bodenlockerung, Versetzen, Verpflanzen oder sonstiger Standortveränderung, oder infolge sonstiger nicht von „Grünbau“ JAKEL GmbH gesetzter Ursachen gelten nicht als Mängel und berechtigen nicht zur Verweigerung der (Teil-)Übernahme bzw. (Teil-)Abnahme. Veränderungen in diesem Sinn umfassen auch das Absterben und den Verlust von Pflanzen und/oder Pflanzenteilen, das Auftreten von Rissen und Sprüngen, Folgen von Hangrutschungen und Geländeveränderungen, übermäßige oder zu geringe Wasserzufuhr für Pflanzen, Austrocknung, Windbruch, Schneebruch, Schäden durch Niederschläge und übermäßige Sonneneinstrahlung sowie Einwirkung von Chemikalien und sonstigen pflanzenunverträglichen oder vegetationsschädlichen Stoffen.
- Preise, Zahlung, Verzugszinsen und Aufrechnungsverbot
- Preisangaben der „Grünbau“ JAKEL GmbH verstehen sich in Euro, gegenüber Unternehmern ohne Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern inkl. Umsatzsteuer. Preise umfassen nur die im Angebot bzw. Kostenvoranschlag und in der bestätigten Auftragserteilung ausdrücklich bezeichneten (Haupt-)Leistungen, nicht jedoch auch Nebenleistungen und Nebenkosten. Nebenkosten wie insbesondere Fracht, Verpackung, Zoll und Transportversicherung sind in Preisangaben nicht enthalten.
- Zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung für Beschaffung, Herstellung, Materialien, Lieferung, Montage, Arbeitskräfte, Fahrzeuge, Geräte, Verbrauchsstoffe und ähnliches eingetretene, für „Grünbau“ JAKEL GmbH nicht vorhersehbare und daher nicht sachlich kalkulierbare Kostensteigerungen – einschließlich jener durch Gesetzesänderungen bedingten – sind vom Auftraggeber zu tragen. Sofern nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind und die vereinbarte Ausführungsfrist mehr als 6 Monate beträgt, ist „Grünbau“ JAKEL GmbH berechtigt, jene Teile der Leistungen, die erst nach Ablauf von 6 Monaten ab bestätigter Auftragserteilung erbracht werden, nach veränderlichen Preisen unter Zugrundelegung des von der Statistik Austria veröffentlichten Baupreisindex für Hoch- und Tiefbau (Basisjahr 2015/Hoch- und Tiefbau zusammengefasst) abzurechnen. Dafür gilt als Ausgangswert der Baupreisindexwert zum Zeitpunkt der Angebots- bzw. Kostenvoranschlagserstellung. Zu berechnen ist die Veränderung dieses Index bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausführung bzw. Leistungserbringung. Tritt in diesem Zeitraum keine Erhöhung sondern eine Verminderung dieses Baupreisindex ein, ist „Grünbau“ JAKEL GmbH verpflichtet, das Entgelt für die (zeitlich) betroffenen Teile der Leistungen entsprechend zu senken.
- Tritt infolge Wegfalls in obigem Punkt 2.1. genannter Umstände für „Grünbau“ JAKEL GmbH nachweislich eine Reduktion der Leistungserbringung ein, deren Anteil am vereinbarten Gesamtentgelt mit vertretbarem Zeitaufwand berechnet werden kann, nimmt „Grünbau“ JAKEL GmbH eine entsprechende Entgeltsenkung vor.
- Der Auftraggeber ist zur Zahlung des Gesamtentgelts an „Grünbau“ JAKEL GmbH für diese spesenfrei und ohne jeden Abzug verpflichtet. Mangels anders lautender Vereinbarung ist ein Drittel des Gesamtentgelts bei Auftragserteilung und vor Beginn der Leistungserbringung, ein weiteres Drittel des Gesamtentgelts bei Beginn der Leistungserbringung und das restliche Drittel des Gesamtentgelts sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung an „Grünbau“ JAKEL GmbH fällig. Das erste Drittel des Gesamtentgelts dient als Sicherstellung.
Vor Einlangen dieser Sicherstellung ist „Grünbau“ JAKEL GmbH weder zur Ausführung noch zur (Fortsetzung der) Leistungserbringung verpflichtet und (allenfalls) vereinbarte Ausführungsfristen und -termine werden erst ab vollständigem Zahlungseingang des der Sicherstellung berechnet und entsprechend verlängert.
Hat „Grünbau“ JAKEL GmbH die Auftragserteilung bereits bestätigt und wird über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels verfahrenskostendeckenden Vermögens abgewiesen, ist „Grünbau“ JAKEL erst ab Einlangen eines einer Sicherstellung gemäß vorstehenden Bestimmungen zur Ausführung bzw. (weiteren) Leistungserbringung verpflichtet.
In jedem Fall ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Anzeige einer Insolvenzgefahr, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens an „Grünbau“ JAKEL GmbH verpflichtet.
- „Grünbau“ JAKEL GmbH kann entweder für alle erbrachten Leistungen eine einzige Rechnung (Gesamtrechnung) oder – nach Maßgabe des Leistungsfortschritts – Teilrechnungen und anschließend eine Schlussrechnung legen.
Der Auftraggeber stimmt der Ausstellung von Rechnungen in elektronischer Form zu.
- Ist der Auftraggeber Unternehmer, der seinerseits mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist, hat er „Grünbau“ JAKEL GmbH unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen. Erfolgt dies zu Unrecht, schuldet auch der Auftraggeber als Leistungsempfänger die auf den Umsatz entfallende Steuer.
Ist der Auftragnehmer Unternehmer und liegen die Voraussetzungen des § 19 Abs 1a UStG 1994 vor, schuldet der Auftraggeber als Empfänger der von „Grünbau“ JAKEL GmbH erbrachten Leistungen die darauf entfallende Umsatzsteuer.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, „Grünbau“ JAKEL GmbH diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
- Teil- und Schlussrechnungen sowie sonstige Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung an „Grünbau“ JAKEL GmbH fällig. Spesen- und Skontoabzüge sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, unzulässig. Die Zahlung des Auftraggebers gilt erst mit dem Tag der vorbehaltlosen und für „Grünbau“ JAKEL GmbH abzugsfreien Gutschrift auf dem von „Grünbau“ JAKEL GmbH bezeichneten Bankkonto als geleistet.
Ein Deckungsrücklass und/oder Haftungsrücklass wird nicht vereinbart und darf weder einbehalten noch abgezogen werden.
- „Grünbau“ JAKEL GmbH kann die Ausführung und Leistungserbringung solange einstellen, als der Auftraggeber für diesen Auftrag oder andere Aufträge und Leistungen nicht vollständig Zahlung leistet, Informationspflichten nicht erfüllt, Bereitstellungen nicht vornimmt oder seine erforderliche Mitwirkung unterlässt oder seine sonstigen vertraglichen Pflichten nicht erbringt. In diesen Fällen kann der Auftraggeber (Verbraucher) bereits bezahlte Entgelte nicht zurückfordern.
Ist der Auftraggeber im Annahmeverzug (Übernahme- bzw. Abnahmeverzug), ist er nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen an „Grünbau“ JAKEL GmbH berechtigt.
- Bei Verzug mit einer Zahlung gebühren „Grünbau“ JAKEL GmbH 12 % p.a.. Verzugszinsen aus allen fälligen und offenen Forderungen.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, betragen diese Verzugszinsen 5 % p.a..
Weiters hat der Auftraggeber sämtliche Betreibungs-, Eintreibungs-, Gerichts- und Exekutionskosten zu tragen.
- Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als 14 Kalendertage in Verzug, kann „Grünbau“ JAKEL GmbH nach Gewährung einer Nachfrist von weiteren 14 Kalendertagen vom Vertrag zurücktreten.
Im Fall des Rücktritts hat der Auftraggeber an „Grünbau“ JAKEL GmbH jenen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vereinbarten Gesamtentgelt verhältnismäßig den bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht, höchstens jedoch das vereinbarte Gesamtentgelt, dies zuzüglich der Verzugszinsen und Kosten gemäß vorstehendem Punkt 8.9.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Forderungen der „Grünbau“ JAKEL GmbH ist nur nach rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung oder ausdrücklichem schriftlichem Anerkenntnis der Gegenforderung durch „Grünbau“ JAKEL GmbH zulässig; dies nur bis zum Betrag dieser so festgestellten bzw. anerkannten Gegenforderung.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, kann der Auftraggeber, wenn „Grünbau“ JAKEL GmbH zahlungsunfähig wird (§ 66 Insolvenzordnung), mit jeder Gegenforderung, ansonsten nur mit Gegenforderungen, die mit der Forderung der „Grünbau“ JAKEL GmbH rechtlich zusammenhängen, und mit rechtskräftig gerichtlich festgestellten oder von „Grünbau“ JAKEL GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.
Die Abtretung von Forderungen und Ansprüchen des Auftraggebers (an Dritte) ist unzulässig.
- Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, dies unter Verrechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen an den Auftraggeber.
- Eigentumsvorbehalt
- Für sämtliche Lieferungen (von Pflanzen, Materialien, usw.) sowie für sämtliche von „Grünbau“ JAKEL GmbH für Bauleistungen und Bepflanzungen und/oder Pflegemaßnahmen zur Leistungserbringung gelieferte oder sonst in die Sphäre des Auftraggebers gelangende (Bau-)Materialien, Pflanzen, Befestigungsteile, Schutz- und Stützeinrichtungen sowie sonstige Sachen, die entweder mangels erfolgter Verarbeitung wieder entfernt oder ohne Zerstörung oder Veränderung ihrer Wesensart aus einer Verbindung wieder getrennt werden können, wird Eigentumsvorbehalt zu Gunsten „Grünbau“ JAKEL GmbH vereinbart. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher von „Grünbau“ JAKEL GmbH gelegter Teilrechnungen, Schlussrechnungen und sonstigen Rechnungen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Auftraggeber die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen oder Teile davon und die Anwartschaft auf das Eigentumsrecht nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der „Grünbau“ JAKEL GmbH veräußern, verwenden, vermieten, überlassen, verändern, verpfänden, (als Sicherheitsleistung) übereignen oder die aus dem Eigentumsrecht entspringenden Rechte und Sicherheiten der „Grünbau“ JAKEL GmbH sonst beeinträchtigen. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen oder Teile davon vor vollständiger Zahlung aus einer Verbindung ortsverändert, entfernt, aus einer Verbindung getrennt, werden Rechte daran begründet, werden sie exekutiv gepfändet oder behördlich beschlagnahmt, hat der Auftraggeber „Grünbau“ JAKEL GmbH unverzüglich zu verständigen und daran mitzuwirken, dass „Grünbau“ JAKEL GmbH sein Eigentumsrecht geltend machen kann und den Besitz an diesen Sachen sowie die Verfügung darüber unverzüglich wiedererlangt.
- Unbeschadet ihres Schadenersatzanspruchs ist „Grünbau“ JAKEL GmbH im Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers trotz Mahnung und Gewährung einer Nachfrist von 14 Kalendertagen berechtigt, sämtliche nicht vollständig bezahlte Leistungsgegenstände, Lieferungen, davon umfasste Pflanzen, Materialien und sonstige Sachen, Arbeitsergebnisse, und/oder hergestellte Arbeiten zurückzufordern und auf Kosten des Auftraggebers an den Standort von „Grünbau“ JAKEL GmbH in 2232 Deutsch Wagram zurückzubefördern.
- Gewährleistung und Haftung
- „Grünbau“ JAKEL GmbH gewährleistet sorgfältige, sach- und fachgerechte Erbringung der auftragsbestätigten Leistungen sowie das Vorliegen der ausdrücklich vereinbaren und gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der auftragsbestätigten Leistungen.
- „Grünbau“ JAKEL GmbH leistet jedoch keine Gewähr für
- im Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt nicht erkennbare Mängel oder für die Vegetation ungünstige Eigenschaften des Bodens, insbesondere hinsichtlich Nährstoffgehalt, Wasserhaltung, Humusschichtstärke, Gefälle, schon vorhandener Pflanzen, Schädlingsfreiheit bzw. Schädlingsbefall;
- Mängel infolge Über-/Unterdüngung, zu starker bzw. mangelnder Bewässerung und Feuchtigkeit, mangelhafter Bodenlockerung, Versetzen, Verpflanzen oder sonstiger Standortveränderung ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Freigabe von „Grünbau“ JAKEL GmbH, übermäßiger oder zu geringer Wasserzufuhr für Pflanzen, Austrocknung, Windbruch, Schneebruch, Schäden durch Niederschläge und übermäßige Sonneneinstrahlung, Einwirkung von Chemikalien und sonstigen pflanzenunverträglichen oder vegetationsschädlichen Stoffen;
- Mängel infolge Verunkrautung, Samenflug, Laubeintrag, Beschädigungen durch Schädlinge und Tiere, Witterung, Wind, Sturm, Kälte, Hitze, Temperaturschwankungen, Dürre, Feuchtigkeit, Hangwasser, Hangrutschungen und Vermurungen;
- Mängel infolge von Pflanzungen, Arbeiten, Unterlassungen, Veränderungen, Eingriffen in den Boden und/oder in den Wasserhaushalt des Bodens und sonstiger Einwirkungen durch den Auftraggeber, andere Professionisten oder Dritte;
- Nichtanwachsen von Saatgut oder Pflanzen, wenn dies nicht auf deren Mangelhaftigkeit oder mangelhafte Verpflanzung durch „Grünbau“ JAKEL GmbH zurückzuführen ist;
Für den Anwuchs übernimmt „Grünbau“ JAKEL GmbH Gewährleistung nur dann, wenn Anwuchspflege für die betreffende Vegetationsperiode ausdrücklich vereinbart ist und vom Auftraggeber bezahlt wird. Diese Bestimmung gilt nicht für Auftraggeber, die Verbraucher sind.
- Entwicklung von Pflanzen für die betreffende Vegetationsperiode, außer Entwicklungspflege ist ausdrücklich vereinbart und vom Auftraggeber bezahlt. Ist der Auftraggeber Verbraucher, ist diese Bestimmung nicht anzuwenden.
- Mängel in Form von Setzungen des Bodens und/oder von Baulichkeiten sowie Mängel und Schäden als Folge von Setzungen des Bodens und/oder Baulichkeiten, wenn die diese Mängel bzw. Schäden verursachenden Eigenschaften des Bodens und/oder der Baulichkeit für „Grünbau“ JAKEL GmbH bei einmaliger, ohne Zuziehung eines Sachverständigen stattfindenden oberflächlichen Besichtigung nicht erkennbar waren;
- Setzungen des Bodens und/oder von Baulichkeiten auf Grundflächen, die „Grünbau“ JAKEL GmbH nicht aufgeschüttet oder durch Tiefengrabungen verändert hat.
- Ist der Auftraggeber Unternehmer, dann gilt § 377 UGB über die Mängelrüge. Mängel sind vom Auftraggeber binnen 8 Kalendertagen nach (Teil-)Abnahme bzw. (Teil)Abnahmebesichtigung, erst später hervorkommende Mängel ebenfalls innerhalb dieser Frist bei sonstigem Verlust aller Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache schriftlich zu rügen. Diese Rügeobliegenheit des Auftraggebers gilt auch bei Falschlieferung oder Mengenfehlern. Der Auftraggeber hat zu beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe vorhanden war. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
- Der Auftraggeber hat den Aufwand für Prüfung, Personal und Transport zu tragen, der „Grünbau“ JAKEL GmbH durch gerügte, aber nicht existente Mängel, vom Auftraggeber nicht bewiesene Mängel, unvollständige und/oder nicht nachvollziehbare Mangelbeschreibungen und Erschwernisse bei der Mangelbehebung entsteht.
- „Grünbau“ JAKEL GmbH haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit der Auftraggeber nicht nachweist, dass sie auf zumindest grob fahrlässiges Verhalten von „Grünbau“ JAKEL GmbH zurückzuführen sind.
- Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er auch den Verschuldensgrad der zumindest groben Fahrlässigkeit „Grünbau“ JAKEL GmbH zu beweisen. Die Ansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger bzw. 5 Jahren ab Leistungserbringung.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, obliegt „Grünbau“ JAKEL GmbH der Beweis der Vertragserfüllung sowie der Beweis, dass ein allfälliges Verschulden leichte Fahrlässigkeit nicht übersteigt.
Die Haftung der „Grünbau“ JAKEL GmbH ist auf bei Auftragserteilung (Vertragsabschluss) vorhersehbare Schäden sowie absolut mit dem Höchstbetrag von 25 % des in der Auftragserteilung bestätigten Gesamtentgeltes begrenzt. Kommt es aus von „Grünbau“ JAKEL GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht zur vollständigen Ausführung bzw. Leistungserbringung, ist die Haftung mit dem absoluten Höchstbetrag von 25 % der bis zum Ende der Ausführung bzw. Leistungserbringung vom Auftraggeber bezahlten Entgelts begrenzt.
- „Grünbau“ JAKEL GmbH haftet insbesondere nicht
- für Schäden, die auf Zufall, auf das Verhalten von Menschen, Haustieren, Wild, Weidevieh, auf das Auftreten von pflanzlichen oder tierischen Schädlingen oder auf sonstige äußere Einflüsse zurückzuführen sind;
- für Schäden aufgrund höherer Gewalt, für allfällige Folgeschäden, unterbliebenen Nutzen, entgangenen Gewinn, sonstige Vermögensschäden, mittelbare oder unvorhersehbare Schäden, Ansprüche Dritter sowie Gewährleistung und Haftung für Mängel, Fehler und Aufwände, die auf Einwirkungen, Fehlleistungen oder Änderungen seitens des Auftraggebers, anderer Professionisten oder Dritter zurückzuführen sind;
- für Schäden an Grundflächen, bestehenden oder in Errichtung befindlichen Baulichkeiten, Fahrzeugen, Geräten, Materialen sowie sonstigen Sachen, wenn bei Tätigwerden mehrerer Gewerbetreibender oder Beauftragter die Schadensverursachung nicht eindeutig einem oder mehreren tätigen Gewerbetreibenden bzw. Beauftragten zugeordnet und nachgewiesen werden kann, es sei denn, der Auftraggeber erbringt den Nachweis der eindeutigen und ausschließlichen Zuordnung der Schadensverursachung an „Grünbau JAKEL GmbH;
- für Aussagen, Eigenschaften, Inhalte und Darstellungen in Prospekten, Katalogen, Werbezusendungen und auf der Website der „Grünbau“ JAKEL GmbH, soweit diese von „Grünbau“ JAKEL GmbH nicht in der Auftragserteilung oder sonst ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
- Rücktritt vom Vertrag durch „Grünbau“ JAKEL GmbH
- „Grünbau“ JAKEL GmbH ist unbeschadet und neben den in obigen Punkten 2.2., 4.8. und 8.10. genannten Gründen berechtigt, unter Verrechnung der bis dahin erbrachten Leistungen vom Vertrag zurückzutreten, wenn
- der Auftraggeber die Leistung nicht zulässt, verhindert oder verzögert;
- der Auftraggeber nicht für das Vorliegen aller baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen sorgt oder keine entsprechenden Aufträge erteilt;
- der Auftraggeber sonstigen wichtigen Vertragspflichten nicht nachkommt;
- Höhere Gewalt oder bei „Grünbau“ JAKEL GmbH, dessen Lieferanten oder Subauftragnehmern eintretende Betriebsstörungen, die „Grünbau“ JAKEL GmbH ohne eigenes Verschulden dauerhaft daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen;
- sonstige Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages aus nicht von „Grünbau“ JAKEL GmbH zu vertretenden Gründen offensichtlich unmöglich machen.
- Im Fall des Rücktritts sind alle von „Grünbau“ JAKEL GmbH bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in sinngemäßer Anwendung des obigen Punktes 7. abzunehmen bzw. gelten sie gemäß den dort geregelten Bestimmungen als abgenommen und sind nach den Bestimmungen des obigen Punktes 8. in Rechnung zu stellen.
- „Grünbau“ JAKEL GmbH ist unbeschadet und neben den in obigen Punkten 2.2., 4.8. und 8.10. genannten Gründen berechtigt, unter Verrechnung der bis dahin erbrachten Leistungen vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Der Rücktritt vom Vertrag bewirkt keine Aufhebung oder Einschränkung der „Grünbau“ JAKEL GmbH vorbehaltenen Rechte und Sicherheiten.
- Liegt der Grund für den Rücktritt in der Sphäre des Auftraggebers, hat dieser unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung aller von „Grünbau“ JAKEL GmbH bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen und unbeschadet der anderen Verzugsfolgen zusätzlich auch das vereinbarte Entgelt für die noch nicht erbrachten Leistungen abzüglich des infolge des Rücktritts für „Grünbau“ JAKEL GmbH ersparten Aufwands zu bezahlen, mindestens jedoch 25 % des Entgeltes für die noch nicht erbrachten Leistungen. Außerdem hat der Auftraggeber „Grünbau“ JAKEL GmbH alle aus dem Rücktritt resultierenden Schäden zu ersetzen.
- Referenzanlagen, Werbung und Geheimhaltungspflichten
- Der Auftraggeber gewährt „Grünbau“ JAKEL GmbH auch nach Abschluss der Leistungen (Beratungs- und Planungsleistung und/oder Bauleistungen, Bepflanzungen und Pflegearbeiten) zum Zweck der Aufnahme von Fotos und Videos für Werbezwecke und zum Nachweis von Referenzen Zugang zum Ausführungsort (Baustelle) und insbesondere zu den von der Beratung, Planung und/oder Ausführung bzw. Leistungserbringung umfassten Grund- und Bodenflächen und Räumen.
„Grünbau“ JAKEL GmbH ist berechtigt, jene Adresse(n) des Auftraggebers und/oder des Ausführungsortes für Werbezwecke und Referenzzwecke zu nennen, auf den bzw. die sich die Leistungen von „Grünbau“ JAKEL GmbH (Beratung, Planung, Bauleistung, Bepflanzung, Pflege, etc.) beziehen.
- „Grünbau“ JAKEL GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber sowie die Art der für ihn erbrachten Leistungen samt Fotos und Videos vom Leistungsgegenstand für Referenzzwecke Dritten und insbesondere anderen (möglichen) Auftraggebern gegenüber anzuführen sowie auf der Website https://www.jakel.at zu veröffentlichen.
- Soweit die in obigem Punkt 6.2.4. erteilte Werknutzungsbewilligung zur Vervielfältigung zum ausschließlichen Zweck der einmaligen Ausführung der im Plan enthaltenen Darstellungen nicht zur zweckentsprechenden Weitergabe an Dritte (Architekten, Gewerbetreibende, Bauaufsicht) berechtigt, unterliegen alle dem Auftraggeber zugänglich werdenden Darstellungen und Inhalte der Geheimhaltung und dürfen vom Auftraggeber nicht an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden.
Alle anderen dem Auftraggeber nicht aufgrund der auftragsbestätigten Leistungen zukommenden und zugänglichen Angaben und Inhalte des Unternehmens der „Grünbau“ JAKEL GmbH bilden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die vom Auftraggeber zu wahren und zu beachten sind.
- Zustimmung und Informationen zur Datenverarbeitung, Cookies, Newsletter, Rechte des Auftraggebers gemäß Datenschutzvorschriften
- Der Auftraggeber stimmt durch Bekanntgabe seiner Daten ausdrücklich und schlüssig den nachstehenden bezeichneten Datenverarbeitungen zu:
- „Grünbau“ JAKEL GmbH verarbeitet nachstehende personenbezogenen Daten des Auftragsgebers: Titel, Vorname(n), Nachname(n), Adresse(n), E-Mail-Adresse(n), Telefonnummer(n), Fax-Nummer(n), Geschlecht/Anrede, UID-Nummer, Projekt/Ausführungsort/Baustelle, Gegenstand der Leistungen von „Grünbau“ JAKEL GmbH, Auftrag und Vertragsinhalt, Bankverbindung (Bankbezeichnung, Kontoinhaber, Kontobezeichnung, IBAN, BIC).
Seitens „Grünbau“ JAKEL GmbH erfolgen weder eine automatisierte Entscheidungsfindung noch Profiling.
Um die Richtigkeit verarbeiteter Daten zu gewährleisten wird der Auftraggeber jede Änderung seiner vorangeführten personenbezogenen Daten unverzüglich „Grünbau“ JAKEL GmbH mitteilen.
„Grünbau“ JAKEL GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur zu den in folgenden Punkten 13.3. bis 13.6. genannten Zwecken bzw. nur zu den durch Einwilligung des Auftraggebers oder sonst den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung entsprechenden Zwecken.
- Die Verarbeitung dieser Daten ist für die Vorbereitung, Abwicklung und Erfüllung des Auftrages und der rechtlichen Verpflichtungen der „Grünbau“ JAKEL GmbH erforderlich.
- Die Daten werden für die Dauer der Abwicklung und Erfüllung des Auftrages und bis zum Ablauf der geltenden Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt; darüber hinaus bis zur Erledigung allfälliger gegen „Grünbau“ JAKEL GmbH gestellter Ansprüche und/oder Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, für die die Daten als Beweis benötigt werden.
- Der Auftrag, dessen Vorbereitung, Abwicklung, Erfüllung und Bezahlung sowie die damit zusammenhängenden vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bilden die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten des Auftragnehmers.
- Zum Zweck der Auftragsabwicklung und Erfüllung vertraglicher Pflichten, insbesondere zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs erfolgt die Weitergabe der Bankverbindung (Bankbezeichnung, Kontoinhaber, Kontobezeichnung, IBAN, BIC) im notwendigen Umfang an die jeweils kontoführende Bank der „Grünbau“ JAKEL GmbH und im Fall der Abtretung der Forderungen der „Grünbau“ JAKEL GmbH auch an den Neugläubiger (z.B. Factoring Bank).
Beauftragt „Grünbau“ JAKEL GmbH im Rahmen der Auftragsabwicklung und/oder zur Erfüllung vertraglicher Pflichten Subauftragnehmer und/oder Transporteure, erfolgt die Weitergabe der dazu notwendigen Daten auch an den jeweils beauftragten Subauftragnehmer bzw. Transporteur.
Zum Zweck der Erklärung und Zahlung der Steuern, Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit dem Auftrag, dessen Abwicklung, dessen Erfüllung und dessen Abrechnung erfolgt die Weitergabe der dazu notwendigen Daten an die dafür zuständigen Abgabenbehörden, insbesondere die dafür zuständigen Finanzämter.
Daten werden nicht an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt.
- Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten, der Herkunft und Empfänger, den Zweck der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Berichtigung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und/oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten.
Der Auftraggeber kann die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen.
Der Widerruf und das Ersuchen um Auskunft, Berichtigung, Datenübertragbarkeit, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und/oder – sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verursacht wird – auf Datenübertragung sowie den Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet der Auftraggeber an:
„Grünbau“ JAKEL GmbH
per Post: Franz Mair-Straße 47, 2232 Deutsch Wagram
per Fax: +43 2247/2587-9 oder
per E-Mail: office@jakel.at.
- Falls der Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch „Grünbau“ JAKEL GmbH gegen Datenschutzvorschriften verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche in anderer Weise verletzt worden sind, hat der Auftraggeber das Recht, sich mit Beschwerde an die nachstehend angeführte zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42, 1030 Wien
Telefon: +43 1 52152-0
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Website: https://www.dsb.gv.at
- Trotz der von „Grünbau“ JAKEL GmbH getroffenen Maßnahmen und Einhaltung der Datensicherheitsstandards kann nicht ausgeschlossen werden, dass Daten und Informationen, die der Auftraggeber „Grünbau“ JAKEL GmbH über Internet zukommen lässt, von anderen (auch unbefugten) Personen eingesehen und genutzt werden. „Grünbau“ JAKEL GmbH übernimmt keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung und/oder Verwendung von Daten und Informationen aufgrund nicht von „Grünbau“ JAKEL GmbH verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unbefugtem Zugriff durch Dritte (z.B. Hacker-Angriff, Abfangen von Nachrichten, etc.).
- Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Data Breach) meldet „Grünbau“ JAKEL GmbH der Datenschutzbehörde dies unverzüglich, nach dem „Grünbau“ JAKEL GmbH die Datenschutzverletzung bekannt geworden ist.
- Der Auftraggeber stimmt der Zusendung und dem Erhalt von Nachrichten über Leistungen, aktuelle Angebote und sonstige unternehmensbezogene Informationen der „Grünbau“ JAKEL GmbH mittels Werbe-E-Mails (z.B. Newsletter, etc.) zu. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung jederzeit durch Rücksendung des E-Mails an die Absenderadresse mit dem Betreff „Newsletter – Abmeldung“ oder durch Anklicken des am Ende eines Newsletters enthaltenen Abmelde-Links widerrufen.
- Schlussbestimmungen
- Jeder Auftrag, jeder Vertrag, dessen Zustandekommen, seine Gültigkeit und Durchsetzbarkeit sowie alle sich daraus ergebenden Ansprüche, Rechte und Forderungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Das UN-Kaufrecht und Verweisungsnormen, insoweit sie auf ein anderes als das österreichische Recht verweisen, sind nicht anzuwenden.
- Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit des für Wien, 8. Bezirk sachlich zuständigen Gerichts unter Verzicht auf jeden sonstigen Gerichtsstand als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Für Verträge mit Auftraggebern, die Verbraucher sind, und alle mit solchen Verträgen zusammenhängende Streitigkeiten gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Auftraggebers (Verbrauchers) liegt.
- Änderungen und Ergänzungen der Bestandteile und des Inhalts des Vertrages, dieser AGB sowie ein Abgehen von diesem Formerfordernis bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (beiderseitige firmenmäßige Unterschriften bzw. Unterschriften sowohl des Auftraggebers als auch der „Grünbau“ JAKEL GmbH).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein/werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Anstelle der betreffenden Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die der nichtigen, anfechtbaren oder sonst rechtswirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und dem Vertragszweck am nächsten kommt.
Daten der „Grünbau“ JAKEL Gesellschaft m.b.H.:
Unternehmer / Diensteanbieter / Medieninhaber / Ansprechpartner in Sachen Datenschutz | „Grünbau“ JAKEL Gesellschaft m.b.H. |
Adresse / Anschrift / Sitz / Adresse auch für die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen und zur Rücksendung von Waren | Franz Mair-Straße 47 |
Telefon und Fax | +43 2247/2587-0, Fax: +43 2247/2587-9 |
Website | |
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | ATU 40138506 |
Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht | FN 142366m Landesgericht Korneuburg |
GISA-Zahlen | 12598403 und 2994991 |
Behörde gemäß E-Commerce Gesetz | Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf |
Kammerzugehörigkeit und anwendbare Vorschriften | Wirtschaftskammer Niederösterreich; anwendbar ist die Gewerbeordnung 1994, abrufbar unter: www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe? Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer =10007517 |
Urheberhinweis / Kennzeichenhinweis | Die auf der Website www.jakel.at verwendeten Texte, Abbildungen und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Verwendung, Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung und Zurverfügungstellung ist verboten. Urheberrechtliche Anfragen können an uns gesendet werden. |